Menü

Lexikon - Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung

Ein laufender Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages nachweislich ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird.

Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Die Beitragsfreiheit endet mit Beginn einer neuen Arbeit bzw. wenn die Arbeitlosigkeit länger als eine vertraglich vereinbarte Zeit dauert. Danach wird der Vertrag unverändert und beitragspflichtig weitergeführt.

Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung und Außerkrafttreten des Vertrages
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Eistert Finanzen
Carl-Thiel-Str.1
93180 Deuerling
mehr...
not visible