Bei ambulanten Kuren wohnt der Versicherte auf eigene Kosten in einem Hotel (Pension etc.) im Kurort. Er ist, im Gegensatz zur stationären Kur, nicht in der Klinik untergebracht. Anwendungen und Untersuchungen
mehr...Bei Kuren handelt es sich um gezielte Maßnahmen, die der Heilung oder Rehabilitation dienen. Bei einer stationären Kur ist der Versicherte in der Einrichtung untergebracht. Die Kostenübernahme ist bei
mehr...Wird eine Kur ärztlich verordnet, muss sich der gesetzlich Krankenversicherte an den Kosten für medizinische Leistungen, Unterbringung und Verpflegung beteiligen. Privat Krankenversicherte müssen i.d.R.
mehr...Eine Rehabilitationskur kann die gesetzliche Krankenkasse gewähren, wenn bei dem Versicherten eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht um eine bestehende Krankheit zu erkennen, zu mildern oder zu
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